In den Ländern können einige Begriffe zum Teil abweichend definiert sein (zum Beispiel "Assistent" oder "Dozent")
| A |
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| Akademisches Auslandsamt |
Einrichtung einer Hochschule für die Belange ausländischer Studieninteressenten und Studenten sowie Deutsche, die im Ausland studieren wollen. |
| Allgemeine Hochschulreife |
Berechtigung zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Die A. H. erwirbt man z. B. mit dem Abitur, jedoch auch i. d. R. durch den Abschluss eines ersten Hochschulstudiums (z. B. an einer Fachhochschule). |
| Alumni |
Ursprünglich bezeichnete Alumni den Zögling bzw. Pflegling einer Lehranstalt. Heute steht Alumni im angelsächsischen Sprachbereich für Absolventinnen und Absolventen aller akademischen Grade und ehemalige wissenschaftsverwandte Mitglieder einer Hochschule. |
| ASB |
Allgemeine Studienberatung. S. ZSB. |
| Assistent |
Umgangssprachliche Bezeichnung für einen Mitarbeiter im wissenschaftlichen Dienst, der auch Lehrveranstaltungen abhält. |
| AStA - Allgemeiner Studentenausschuss |
Selbstverwaltetes Organ, das die Interessen der Studenten an Hochschulen vertritt und für dessen Finanzierung bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung Beiträge erhoben werden. Die Mitglieder werden jedes Jahr vom Studentenparlament gewählt. |
| Auditorium maximum (Audimax) |
Größter Hörsaal einer Hochschule. |
| Ausländer |
Bei der Zulassung zum Studium gelten für diesen Personenkreis besondere Bedingungen. Nicht als A. zählen die sog. Bildungsinländer und Angehörige eines Mitgliedslandes der EU. |
| Auswahlverfahren |
Bei Studiengängen, in denen die Nachfrage nach Studienplätzen in der Vergangenheit immer höher war als die tatsächlich vorhandene Anzahl, wird oftmals ein A. durchgeführt, um sie zu vergeben. Beim A. wird dabei der größte Teil der Studienplätze nach den Kriterien Leistung (Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung) und Wartezeit vergeben. |
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| B |
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| BAföG |
Bundesausbildungsförderungsgesetz. Umgangssprachlich auch das Stipendium, welches man nach diesem Gesetz erhalten kann. |
| Bachelor |
Bachelor of Science. Akademischer Studienabschluss in bisher nur wenigen Diplomstudiengängen an Universitäten nach 6 Semestern. |
| Belegen |
Eintragung der besuchten Lehrveranstaltungen in das persönliche Studienbuch der Studenten. Das Studienbuch dient dem Nachweis über den Besuch der Lehrveranstaltungen und muss dem Prüfungsamt bei der Anmeldung zu Prüfungen vorgelegt werden. |
| Beurlaubung |
Aus wichtigen Gründen können Studierende auf Antrag vom Studium beurlaubt werden, jedoch nicht im ersten Fachsemester. Wichtige Gründe sind z. B. Krankheit, Schwangerschaft, Auslandsstudium. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fach-, wohl aber als Hochschulsemester. Man behält also seinen Studienplatz, ohne Studienleistungen ablegen zu müssen. Versicherungsrechtlich ist eine beurlaubte Studierende jedoch keine Student, was auch negative Auswirkungen auf die Möglichkeit der Übernahme von "Studenten-Jobs" hat. |
| Bildungsinländer |
Ausländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Bei der Zulassung zum Studium sind sie Deutschen gleichgestellt. |
| Blockveranstaltung |
Veranstaltung, die nicht regelmäßig über die Dauer eines Semesters verteilt stattfindet (jede Woche eine bestimmte Anzahl von Stunden), sondern auf einen Zeitraum von mehreren aufeinanderfolgenden Tagen/Wochen konzentriert ist. |
| Bologna-Prozess |
Auf der EU-Bildungs-Konferenz in Bologna 1999 wurde von 30 europäischen Bildungsministern die Anpassung der Bildungssysteme beschlossen. Das gemeinsame Ziel war die langfristige Schaffung eines Europäischen Hochschulraums. Durch die Einführung der einheitlichen Abschlüsse Bachelor und Master soll die Studienzeit verkürzt und die Mobilität der Studierenden und Absolventen gefördert werden - der Umwandlungsprozess wird mit dem Jahre 2010 abgeschlossen sein. |
| BSc. |
S. Bachelor. |
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| F |
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| Fachbereich/Fakultät |
Hochschulen gliedern sich in Fachbereiche bzw. Fakultäten (oder auch beides), die die Lehre und Forschung für verschiedene, inhaltlich verwandte Studienfächer ordnen und organisieren. Fakultäten nennen sich die traditionellen, sehr weit gefassten Grundeinheiten der Universitäten, z.B. Geisteswissenschaftliche oder Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät. Die Gliederung nach enger gefassten Fachbereichen wurde eingeführt, um die Hochschulen in ihren Strukturen überschaubarer zu machen. |
| Fachbereichsrat |
Nach Statusgruppen (Professoren, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter, Studierende, Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst) gewählte Vertretung der zum Fachbereich gehörenden Mitglieder der Hochschule. Der F. ist zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, insbesondere auf den Gebieten der Forschung und Lehre. |
| Fachgebundene Hochschulreife |
Hochschulzugangsberechtigung für ein bestimmtes Fach oder eine Fächergruppe auch an wissenschaftlichen Hochschulen (Universität). |
| Fachhochschulreife |
Sie wird bei erfolgreichem Abschluss einer Fachoberschule (12. Jahrgang) zuerkannt. Auch das Versetzungszeugnis von der 12. zur 13. Jahrgangsstufe der gymnasialen Oberstufe in Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum sowie zahlreiche Abschlüsse der beruflichen Bildung stellen eine F. dar. Nähere Auskünfte erteilen u. a. die Beratungsstellen der Hochschulen. |
| Fachschaft |
Organisation der Studierenden eines Fachbereichs. Einmal im Jahr wird ein Fachschaftsrat gewählt. |
| Fachschaftsrat (FSR) |
Gewählte Vertretung der Studenten eines Fachbereichs, die sich um deren Belange kümmert.
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| Fachsemester |
Semester, in denen eine Student in ein und demselben Studiengang immatrikuliert war. Urlaubssemester sind keine Fachsemester, werden aber als Hochschulsemester gezählt. |
| Fachstudienberatung |
Wird von einem oder mehreren Mitgliedern des Lehrkörpers ("Fachberater") eines Faches i. d. R. einmal wöchentlich in der Vorlesungszeit angeboten. Die F. gibt Hilfen bei Fragen zur Durchführung des Fachstudiums. |
| Fachwechsel |
Wechsel des Studiengangs oder eines Studienfaches (z. B. bei Lehramtsstudiengängen). Bei einem F. sind bei BAföG-Bezieher besondere Regelungen zu beachten, die in den Beratungsstellen nachgefragt werden sollten. |
| Fachhochschule |
F. bieten vor allem anwendungsbezogene Studiengänge u. a. aus den Bereichen Technik, Soziales, Gestaltung und Wirtschaft an. |
| FH |
S. Fachhochschule. |
| Frauenbeauftragte |
Sie nehmen zentral und dezentral (Fachbereiche und andrer Hochschuleinrichtungen) die Interessen der weiblichen Hochschulangehörigen wahr. |
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| I |
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| Immatrikulation |
Einschreibung in die Liste der Studierenden für einen bestimmten (Teil-) Studiengang. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu einen Zulassungsbescheid, der erst nach vorhergegangener Bewerbung erteilt werden kann. Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht, manchmal auch persönlich der betreffenden Hochschule (Immatrikulationssamt, Studentensekretariat) zugeleitet werden. |
Immatrikulationssamt ("I-Amt") |
(Örtlich auch "Studentensekretariat"). Einrichtung der Hochschule, die u. a. für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe der Studienplätze und die Einschreibung zuständig ist. |
| Immaturenprüfung |
Umgangssprachlich für: "Prüfung für Studieninteressenten ohne Hochschulzugangsberechtigung", die zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife führt. Die Teilnahme an der Prüfung setzt bestimmte Bedingungen voraus wie z. B. Berufstätigkeit oder vergleichbare Tätigkeit (auch z. B. Kindererziehung). |
| Internationaler Studentenausweis |
Ist i. d. R. beim AStA gegen Vorlage des Studentenausweises und eines Lichtbildes erhältlich und ermöglicht Preisermäßigungen für Studierende beim Aufenthalt im Ausland. |
| Institut |
Kleinste wissenschaftliche Organisationseinheit einer Hochschule. |
| Internationaler Studiengang |
Ein i. S. beinhaltet i. d. R. mindestens 2 Fachsemester an einer ausländischen Hochschule. Gute Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind erforderlich. Oftmals kann nach erfolgreichem Studium ein doppelter Abschluss erworben werden (z. B. das deutsche Diplom und der französische Ingénieur-Maître). |
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| P |
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| Präsident |
Für vier oder sechs Jahre gewählter Leiter einer Hochschule mit einer "Präsidialverfassung" (vgl. "Rektor"). |
| Praktikum |
Meistens außerhalb der Hochschule zu absolvierende fachbezogene Tätigkeit (z. B. Unterrichtspraktikum, betriebliches P.). Innerhalb der Hochschule versteht man unter P. experimentelle Arbeiten der Studierenden unter Anleitung (z. B. botanisches P. im Fach Biologie). (Vgl. "Vorpraktikum"). |
| Praxissemester |
An den Fachhochschulen ist in fast allen Studiengängen ein P. integriert, in dem neben der fachbezogenen Tätigkeit keine sonstigen Lehrveranstaltungen absolviert werden müssen. |
| Professor |
Amtsbezeichnung für einen Hochschullehrer. |
| Promotion |
Verfahren zum Nachweis der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung, das bei Erfolg zum Doktorgrad führt. Die P. setzt i. d. R. den Abschluss eines Hochschulstudiums mit gehobenem Prädikat (Note "gut" und besser) voraus. Bestandteil der Promotion ist die Anfertigung einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse bringen soll sowie eine mündliche Prüfung (Disputation oder Rigorosum). I. d. R. Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. |
| Propädeutikum |
Dem 1. Semester eines Studiums vorgeschaltete Lehrveranstaltungen, auch Vorkurse genannt. Sie dienen der Vermittlung von Vorkenntnissen, die nicht generell Bestandteil der zur Hochschulreife führenden schulischen Vorbildung sind, die man aber für den gewählten Studiengang von Anfang an braucht, z.B. russische oder italienische Sprachkenntnisse für entsprechende philologische, Mathematikkenntnisse für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge. |
| Prüfungsamt |
Das P. ist zuständig für die formale Abwicklung von Prüfungen. Hier erfährt man z. B. die Modalitäten für die Anmeldung, erhält Auskünfte über die einzuhaltenden Fristen. |
| Prüfungsordnung |
Die P. regelt die Art und den Ablauf der Prüfungen. Sie gibt Auskunft über Prüfungsabschnitte, Prüfungspflichtfächer besondere Voraussetzungen für Prüfungsmeldungen, die Anfertigung der Diplomarbeit usw. Aus der P. sind vor allem die für die Zwischen- und Hauptprüfung zu erbringenden Leistungsnachweise zu ersehen. |
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| S |
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| Schein |
S. Leistungsnachweis. |
| Selbststudium |
Selbständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten. Neben den in der Studien- oder Prüfungsordnung aufgeführten Lehrveranstaltungen selbstverständlicher und unverzichtbarer Bestandteil jedes Studiums. Bei der Festlegung des Umfangs der zu belegenden Lehrveranstaltungen wird dies berücksichtigt und entsprechend Raum gelassen. |
| Semester |
Lat.: "Zeitraum von sechs Monaten"; Bezeichnung für das akademische Studienhalbjahr. Das Studienjahr ("akademisches Jahr") wird üblicherweise in ein Wintersemester (WS) und ein Sommersemester (SS) aufgeteilt. Das Semester umfasst die Vorlesungs- und die vorlesungsfreie Zeit. An wenigen Hochschulen (Universitäten der Bundeswehr und einigen Privathochschulen) gibt es auch andere Einteilungen des Studienjahrs (s. Trimester). |
| Semesterbeitrag |
Jede Studierende muss bei der Immatrikulation oder der Rückmeldung einen von Hochschule zu Hochschule variierenden Betrag z. B. für Belange der Studierenden, der Aufgaben der Studentenwerke (Sozialbeitrag) u. ä. einzahlen. Oftmals ist in dem Semesterbeitrag auch ein Semesterticket enthalten. |
| Semesterferien |
Vorlesungsfreie Zeiten zwischen den Vorlesungszeiten der Semester. Es handelt sich dabei aber keineswegs um "Ferien", da in dieser Zeit oftmals Prüfungen und Praktika zu absolvieren sowie Nach- und Vorbereitungen von Lehrveranstaltungen zu bewältigen sind. |
| Semesterticket |
An manchen Hochschulen eingeführtes, preisgünstiges Ticket, das in Verbindung mit dem Studentenausweis jeweils für ein Semester zur Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigt. |
| Semesterwochenstunden (SWS) |
Anzahl der Stunden, die über ein Semester hin in jeder Semesterwoche auf Lehrveranstaltungen entfallen. Der Umfang der Lehrveranstaltungen und der Umfang des gesamten Studiums wird in SWS angegeben. Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen und für das Selbststudium sind darin nicht enthalten. |
| Seminar |
1. Lehrveranstaltung unter der Leitung von einer oder mehreren Dozenten, zu der Studenten durch eigene Arbeiten (z. B. Referate) beitragen müssen. 2. Bezeichnung einer universitären Organisationseinheit (z. B. Historisches Seminar). |
| Senat |
Zentrales, exekutives Hochschulgremium, das über Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium der gesamten Hochschule entscheidet. |
| s.t. |
Abkürzung für "sine tempore" (lat. ohne Zeit). Lehrveranstaltungen, deren Beginn mit diesem Zusatz angekündigt wird, fangen pünktlich zur angegebenen Uhrzeit an. Wer hier mit dem "akademischen Viertel" rechnet, kommt zu spät (vgl. c.t). |
| Sozialbeitrag |
Alle Studenten müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für das Studentenwerk zahlen. Der Sozialbeitrag dient zur Deckung der Kosten für die sozialen Einrichtungen des Studentenwerks (Mensa, Cafeteria, Wohnheim etc.). |
| Sozialberatung |
Beratungseinrichtung der Studentenwerke und oftmals auch des ASTA für Studierende mit Problemen in sozialen Dingen, z. B. bei der Studienfinanzierung. |
| SS |
Sommersemester. |
| Staatsexamen |
Abschluss fast aller Lehramtsstudiengänge, in Medizin, Zahn- und Tiermedizin, Rechtswissenschaften, Pharmazie und Lebensmittelchemie. Diese Studiengänge sind auf der Grundlage einer staatlichen Prüfungsordnung landes- oder bundeseinheitlich geregelt. |
| Stipendium |
S. werden von unterschiedlichen Einrichtungen vergeben, die oftmals weltanschaulich, parteipolitisch oder gruppenspezifisch orientiert sind. Die Vergabekriterien richten sich meistens nach den Regelungen des BAföG, die Leistungen sind hingegen großzügiger. An den Hochschulen gibt es Vertrauensdozenten der großen Stipendienorganisationen, deren Namen in den ZSBen erfragt werden können oder auch oftmals in den Vorlesungsverzeichnissen aufgeführt sind. |
| Studentenparlament ("Stupa") |
Das Studentenparlament ist die gewählte Vertretung der gesamten Studentenschaft einer Hochschule. Es wird in der Regel einmal jährlich gewählt und bestimmt den ASTA. |
| Studentenausweis |
Einen Studentenausweis erhält jede Studierende nach erfolgter Immatrikulation. Der Studentenausweis hat eine Gültigkeit für ein Semester. |
| Studentensekretariat |
S. Immatrikulationssamt. |
| Studentenwerk |
Einrichtung für die soziale Betreuung und Förderung der Studenten einer Hochschule oder Hochschulregion. U.a. folgende Einrichtungen befinden sich in der Regie des Studentenwerks: Mensa, Wohnheime, Bafög-Amt, Zimmer- und Wohnungsvermittlung, teilweise auch Psychotherapeutische Beratungsstellen, Sozialberatung. |
| Studienberatung |
S. ZSB, ASB und Fachstudienberatung. |
| Studienbuch |
Mit Studienbuch bezeichnet man eine Mappe, in der die besuchten Lehrveranstaltungen eingetragen und sämtliche Studiennachweise (z. B. Scheine) gesammelt werden. Das Studienbuch dient dem Nachweis über den Besuch der Lehrveranstaltungen und muss dem Prüfungsamt bei der Anmeldung zu Prüfungen vorgelegt werden (vgl. "belegen"). |
| Studiengang |
Durch eine Studien- und eine Prüfungsordnung geregeltes Studium eines oder mehrerer Studienfächer, das zu einem bestimmten, berufs-qualifizierenden Abschluss führt, z.B. Diplom oder Magister. Studiengänge sind "grundständig«, wenn sie nicht - wie Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge - bereits einen Hochschulabschluss voraussetzen. |
| Studienjahr, "Akademisches Jahr" |
An den Universitäten die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres ("akademisches Jahr"), an den Fachhochschulen i. d. R. die Zeit vom 1. September bis zum 31. August des folgenden Jahres. |
| Studienordnung |
Die Studienordnung spezifiziert die Prüfungsordnung. Aus ihr sind die genaue Fächerverteilung und die Stundenaufteilung ersichtlich. |
| Studienplatztausch |
Wer wegen einer Zulassungsbeschränkung an einem anderen als dem gewünschten Hochschulort einen Studienplatz bekommen hat, kann tauschen. Sie braucht dafür ihren Studienbescheid, eine/n Tauschpartner/in und die Zustimmung der beiden Hochschulen. Antragsformulare gibt es im Studentensekretariat der Hochschule. Tausaler und überregionaler Zeitungen und über das Internet (z.B. Stichwort "Studienplatztausch"). |
| Studienrichtung /-schwerpunkt |
Mit diesem Begriff werden - in den Prüfungsordnungen festgelegte - Spezialisierungsmöglichkeiten in den einzelnen Studiengängen bezeichnet. Diese beginnen i. d. R. im 2. Studienabschnitt und sind in den Abschlusszeugnissen aufgeführt. (In etwa synonym: "Studienschwerpunkt", "Vertiefungsrichtungen"). |
| Studium ohne "Abitur" |
Auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ist die Aufnahme eines Studiums bei Vorliegen bestimmter beruflicher Qualifikationen (z. B. Meisterprüfung) möglich. Nähere Auskünfte erteilen die Beratungsstellen der Hochschulen. |
| SWS |
S. Semesterwochenstunden. |
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| V |
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| Verteilungsverfahren |
Eine besondere Form der Zulassungsbeschränkung. Beim V. wird jeder Bewerberin ein Studienplatz garantiert, jedoch nach Sozialkriterien auf die einzelnen beteiligten Hochschulen verteilt, so dass die Bewerber nicht immer auch an die gewünschte Hochschule kommen. |
| Vertiefungsrichtung |
S. Studienrichtung. |
| Vordiplom, Vorprüfung |
Umgangssprachliche Bezeichnung für die Zwischenprüfung oder Diplom-Vorprüfung nach dem Grundstudium. |
| Vorkurs |
S. Propädeutikum. |
| Vorlesung |
Lehrveranstaltung in Form eines Vortrags. |
| Vorlesungsverzeichnis |
Enthält das gesamte Lehrveranstaltungsangebot der Hochschule im jeweils anstehenden Semester und ist i. d. R. im örtlichen Buchhandel erhältlich. Darüber hinaus sind im V. auch die Lehrenden sowie weitere nützliche Informationen aufgeführt. Das V. enthält jedoch nur die Auflistung der einzelnen Lehrveranstaltungen. Nähere Beschreibungen und weitere Hinweise wie Literaturangaben finden sich in den kommentierten V. der einzelnen Fächer oder Fachbereiche. |
| Vorpraktikum |
Ein Praktikum, das vor Studienaufnahme abzuleisten ist. Es können 6 Wochen, aber auch z. B. 26 Wochen vorgeschrieben sein, je nach Bundesland, Hochschule oder Studiengang. Bei einschlägiger Vorbildung, z. B. fachrichtungsgleichem Fachoberschulabschluss oder einschlägiger Berufsausbildung, kann es ganz oder teilweise entfallen. |
| V V |
Vollversammlung der Studierenden einer Hochschule oder eines Fachbereichs. |
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| Z |
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| Zentrale Einrichtungen |
Darunter werden die verwaltungsunabhängigen Serviceeinrichtungen einer Hochschule wie z. B. ZSB, Bibliothek, Zentrum für Hochschulsport zusammengefasst. |
| Z-Prüfung |
S. Immaturenprüfung. |
| ZSB |
Zentrale Studienberatung. Beratungseinrichtung an den Hochschulen oder für Hochschulregionen für Studieninteressenten und Studenten. Die Beratungsstellen informieren über Studiengänge, beraten z. B. bei der Studienwahl und studienbedingten Schwierigkeiten. |
| Zulassungsverfahren |
S. Auswahlverfahren, Verteilungsverfahren. |
| ZVS |
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (Dortmund). Zuständig u. a. für die Auswahl und Verteilung von Studienbewerber für einige Studiengänge, die bundesweit Zulassungsbeschränkungen unterliegen wie z. B. Medizin, Psychologie und Betriebswirtschaftslehre. |
| Zweiter Bildungsweg |
Bezeichnung des Bildungsweges von Menschen, die nach ihrem Schulabschluss ohne Hochschulzugangsberechtigung eine berufliche Ausbildung absolviert und/oder berufs- oder vergleichbar tätig gewesen sind und auf unterschiedlichem Wege ein Hochschulstudium aufgenommen haben (z. B. Hochschulzugangsberechtigung durch Abendgymnasium, Immaturenprüfung). |
| Zweitstudium |
Studium nach erfolgreichem Abschluss eines ersten Studiengangs. |
| Zwischenprüfung |
Prüfung nach Abschluss des Grundstudiums (auch - je nach Studiengang - als Vordiplom oder Vorprüfung bezeichnet). |
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